Allgemeine Geschäftsbedingungen der Raytrix GmbH gegenüber Endkunden (Verbrauchern im Sinne des §13 BGB)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen gegenüber Endkunden (Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Der Vertrag kommt zustande durch Angebot und Annahme.

(2) Angebote des Kunden im Sinne des § 145 BGB (Aufträge, Bestellungen etc.) können wir innerhalb von zwei Wochen annehmen.

(3) Soweit wir im Internet Leistungen anbieten oder Produkte darstellen, handelt es sich hierbei nicht um rechtsverbindliche Angebote zum Abschluss eines Vertrags, sondern um die Aufforderung an den Kunden, ein entsprechendes Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Unsere Preise für Endverbraucher gelten in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und ausschließlich der Kosten für Verpackung, Transport und Montage.

(2) Unsere Preisforderungen sind mit Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig.

(3) Wir behalten uns vor, für Lieferungen, die nach dem Inhalt des Vertrages mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen, wegen veränderter Lohn-, Material- oder Vertriebskosten angemessene Preisanpassungen vorzunehmen.

(4) Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden uns gegenüber zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ausgeschlossen.

(5) Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind, aufrechnen.

(6) Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

(1) Die Vereinbarung von Lieferterminen und Lieferfristen bedarf der Schriftform.

(2) Der Beginn von Leistungs- und Lieferfristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Kunden voraus, von denen die Vornahme der geschuldeten Leistung oder Lieferung nach dem Vertragsinhalt abhängt.

(3) Ist mit dem Kunden ein verbindlicher Montagetermin vor Ort vereinbart und nimmt der Kunde diesen Termin nicht wahr und hat der Kunde nicht spätestens 24 Stunden zuvor den Termin storniert oder verschoben, sind wir vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Schadens berechtigt, 25 Prozent des vereinbarten oder üblichen Montageentgelts zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware verbleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung unser Eigentum.

§ 6 Pflichten der Kunden/Mängelhaftung

(1) Hat uns der Kunde mit einer Montage oder Reparatur beauftragt, so hat dafür Sorge zu tragen, dass uns alle für die Ausführung notwendigen Informationen rechtzeitig erteilt werden.

(2) Keine Haftung für Mängel übernehmen wir für Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung oder Montage, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Sofern die Lebensdauer von Waren oder Teilen von Waren kürzer ist als die uns treffende Verjährungsfrist, stellt diese kürzere Lebensdauer keinen Mangel dar, wenn sie vertraglich vereinbart oder bei Sachen der gleichen Art üblich ist.

(3) Die Verjährungsfrist für unsere kaufrechtliche Mängelhaftung bei gebrauchter Ware beträgt 12 Monate. Bei Bauwerken und Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, bleibt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche unberührt. Gleiches gilt für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen begangenen fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, und für Schadensersatzansprüche wegen sonstiger Schäden, die auf einer von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen begangenen grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

§ 7 Haftung

(1) Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder Schadensersatzansprüche    aus    der    Verletzung    wesentlicher Vertragspflichten oder um Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszieles notwendig sind.

(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit haften wir nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Ansonsten wird unsere Haftung für einfache Fahrlässigkeit auf den Auftragswert begrenzt. Vorstehende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.

(4) Die Geltung der Vorschriften des Produkthaftungsgesetztes bleibt unberührt.

§ 8 Verpackungsverordnung

(1) Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (z.B. “Grüner Punkt”) tragen, kostenlos zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen. Dieser Verpflichtung kommen wir selbstverständlich nach und nehmen solche Verpackungen kostenlos zurück. Zur weiteren Klärung der für den Kunden kostenlosen Rückgabe bitten wir um Kontaktaufnahme. Wir benennen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in der Umgebung des Kunden, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung an uns zu schicken.

§ 9 Sonstiges

(1) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(2) Diese Rechtswahl gilt nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, eMail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Absatz 1, 2 und 4 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Raytrix GmbH, Brückenstraße 1, D-24220 Flintbek

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen    zurückzugewähren    und    gegebenenfalls    gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder Sie diese selbst veranlasst haben.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Raytrix GmbH gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens im Sinne des § 310 Absatz 1 BGB

§ 1 Geltungsbereich

(1) Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen Ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten deren Geltung schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Der Vertrag kommt zustande durch Angebot und Annahme. Angebote des Kunden im Sinne des § 145 BGB können wir innerhalb von 2 Wochen annehmen.

(2) Angebote des Kunden sind erst dann wirksam angenommen, wenn die Annahmeerklärung schriftlich erfolgt oder wir mit der Ausführung der vertraglichen Leistung beginnen.

(3) Soweit wir im Internet Leistungen anbieten oder Produkte darstellen, handelt es sich hierbei nicht um rechtsverbindliche Angebote zum Abschluss eines Vertrages, sondern um die Aufforderung an den Kunden, ein entsprechendes Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Unsere Preise gelten in Euro ab Werk oder Lager ausschließlich der Kosten für Verpackung, Transport und Montage und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaige Kosten für Verpackung, Transport und Montage werden gesondert berechnet.

(2) Sämtliche weiteren im Zusammenhang mit der Leistung anfallenden Nebenkosten, wie zum Beispiel kosten für Fracht, Versicherung, Ausfuhr, Durchfuhr, Einfuhr und andere Bewilligungen gehen zu Lasten des Kunden. Ebenso hat der Kunde sämtliche im Zusammenhang mit der Leistung anfallenden Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren und Zöllen zu tragen.

(3) Unsere Preisforderungen sind mit Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig.

(4) Wir behalten uns vor, für Lieferungen, die nach dem Inhalt des Vertrages mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, wegen veränderter Lohn-, Material- oder Vertriebskosten angemessene Preisanpassungen vorzunehmen.

(5) Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden uns gegenüber zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ausgeschlossen.

(6) Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen, die Rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind, aufrechnen oder diese abtreten.

(7) Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber.

(8) Ist der Kunde Unternehmer und werden uns nach Abschluss des Vertrages objektive Umstände bekannt, wonach unsere Ansprüche gegenüber dem Kunden durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet erscheinen, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen und nach fruchtlosem Ablauf einer hierfür gesetzten angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

(1) Die Vereinbarung von Lieferterminen und Lieferfristen bedarf der Schriftform.

(2) Beginn von Leistungs- und Lieferfristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Kunden voraus, von denen die Vornahme der geschuldeten Leistung oder Lieferung nach dem Vertragsinhalt abhängt.

(3) Wird die Ware auf Wunsch des Kunden versendet, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens aber mit Verlassen des Werkes oder Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über.

(4) Ist mit dem Kunden ein verbindlicher Montagetermin vor Ort vereinbart und nimmt der Kunde diesen Termin nicht wahr und hat der Kunde nicht spätestens 24 Stunden zuvor den Termin storniert oder verschoben, sind wir vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Schadens berechtigt, 25 Prozent des vereinbarten oder üblichen Montageentgelts zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem der Lieferung zugrunde liegenden Vertrag vor (Vorbehaltsware). Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.

(2) Wir sind berechtigt, Vorbehaltsware zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat unverzüglich schriftlich anzuzeigen, wenn Vorbehaltsware gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.

(4) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung von Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Der Kunde tritt die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

(5) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag von uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Vorbehaltsware an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Lieferung/Leistung zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

(6) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 6 Pflichten des Kunden / Mängelhaftung

(1) Der Kunde hat die Ware nach Erhalt unverzüglich auf ihre Ordnungsmäßigkeit hin zu überprüfen und offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Ware schriftlich zu rügen. Die Geltung des § 377 HGB bleibt unberührt

(2) Hat uns der Kunde mit einer Montage oder Reparatur beauftragt, so hat er dafür Sorge zu tragen, dass uns alle für die Ausführung notwendigen Informationen rechtzeitig erteilt werden.

(3) Keine Haftung für Mängel übernehmen wir für Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung oder Montage, Nichtbeachtung von Anwendungs- hinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind.

(4) Nur unwesentliche und geringfügige Abweichungen in Farbe, Abmessung und/oder bezüglich anderer Qualitäts- und Leistungsmerkmale begründen keine Mangelhaftigkeit.

(5) Sofern die Lebensdauer von Waren oder Teilen von Waren kürzer ist als die uns treffende Verjährungsfrist für Mängel, stellt diese kürzere Lebensdauer keinen Mangel dar, wenn sie vertraglich vereinbart oder bei Sachen der gleichen Art üblich ist.

(6) Gegen uns gerichtete Ansprüche aus Mängelhaftung verjähren in einem Jahr. Bei Veräußerung gebrauchter Ware ist unsere kaufrechtliche Mängelhaftung ausgeschlossen.

(7) Bei einem Bauwerk und einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen hierfür besteht, bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen unberührt. Gleiches gilt bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben. Die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten ferner für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen begangenen fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, und für Schadensersatzansprüche wegen sonstiger Schäden, die auf einer von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen begangenen grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(8) Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Mangelbeseitigung oder Neulieferung.

(9) Die Beschränkungen dieses Paragraphen gelten für die Fälle des gegen uns gerichteten Unternehmerregresses im Sinne des § 478 BGB ausschließlich für die in der vertraglichen Haftung gründenden Schadensersatzansprüche.

§ 7 Haftung

(1) Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder um Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszieles notwendig ist.

(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit haften wir nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Ansonsten wird unsere Haftung für einfache Fahrlässigkeit auf den Auftragswert begrenzt. Vorstehende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.

(4) Die Geltung der Vorschriften des Produkthaftungsgesetztes bleibt unberührt.

§ 8 Sonstiges

(1) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kiel, Schleswig-Holstein, Deutschland. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden vor jedem anderen gesetzlich zuständigen Gericht zu verklagen.